Oberstes Organ der Kirchgemeinde
Die Kirchgemeindeversammlung trifft sich ordnungshalber zweimal jährlich. Der Kirchgemeinderat lädt die stimmberechtigten Mitglieder dazu ein. Er kann bei Bedarf weitere ausserordentliche Versammlungen einberufen.
Die Einladung und Auflistung der Traktanden erfolgt einen Monat vor der Versammlung im Amtsanzeiger.
Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst über die vom Kirchgemeinderat vorgelegten Geschäfte und erteilt ihm Aufträge.
Kirchgemeindeversammlungen 2024
17. Juni 2024
Einladung
Traktandum 1_Jahresrechnung 2023
Traktandum 2_Kreditabrechnung Sanierung Wohnung KGH
25. November 2024
Protokolle / Jahresrechnung
KGV Juni 2022 Protokoll
KGV November 2022 Protokoll
KGV Juni 2023 Protokoll
KGV November 2023 Protokoll
Kontakt