Trauanmeldung

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Traupaar

1. Person

2. Person

Ziviltrauung

Adresse nach der Trauung

Wünsche zur Trauung

Die Trauung findet in der Regel in einer Kirche statt. Trauungen an anderen Orten müssen im Traugespräch begründet werden (Kirchenordnung, Art 491).
Trauorte sollen für die Pfarrerin/den Pfarrer innerhalb zumutbarer Zeit erreichbar sein. Die Spesen gehen zu Lasten des Brautpaars (Kirchenordnung, Art 492)

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